Das Bild zeigt Menschenbilder

EUKOBA e.V.

Willkommen beim EUKOBA e.V.

Barrierefreiheit bedeutet Lebensqualität. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gestalten, gesamtgesellschaftlich vom kleinen Kind bis zum Greis mit dem 360° Grad Blick ohne tote Winkel. Lernen Sie unsere Projekte und Lösungen im Bereich Prüfung, Beratung, Betreuung und Schulung kennen.

 

Das tun wir für Sie!

 

Sensibilisierung durch Selbsterfahrung
Güteprüfung und Barrierefrei Konzepte
Sicher im Alltag

 

Was ist der familienratgeber ?

Der familienratgeber der Aktion Mensch bietet Informationen und Adressen für Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Familien. Wir, der familienratgeber und EUKOBA als Regionalpartner für die StädteRegion Aachen, den Rhein Erftkreis und die Kreise Düren und Heinsberg, wollen mit diesem Angebot dabei helfen, dass Menschen mit Beeinträchtigung selbstbestimmt leben, arbeiten und ihre Freizeit gestalten können. Der familienratgeber ist ein Beitrag für mehr Inklusion und Barrierefreiheit. Sie suchen eine Einrichtung? Dann nutzen Sie unser Suchformular rechts in der Box.

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Hans Joachim FuchtelZoom image

Stimmen zu EUKOBA e.V.

"Sie sind mit Ihren Projekten Ihrer Zeit um mindestens 10 Jahre voraus." so äußerte sich der renomierte und langjährige Bundestagsabgeordnete Hans Joachim Fuchtel 2012 über unsere Projekte und erneuerte diesen Satz 2018 anlässlich des ZERO Project Awards mit den Worten: "Auch heute hat mein Satz nichts an seiner Bedeutung verloren und gilt nach wie vor."

 

 

Macht Ihr Leistungserbringer auch extra Kasse beim Windelrezept ?

Kommt Ihnen das bekannt vor? Ihr Sanitätshaus schickt Ihnen zusammen mit der Schutzhosenlieferung eine Rechnung mit, womit er monatlich eine wirtschaftliche Aufzahlung gerne von Ihnen einfordert? Wichtig ist hierbei, dass diese wirtschaftliche Aufzahlung nichts mit der gesetzlichen Zuzahlung an die Krankenkasse zu tun hat, sondern nicht anderes ist, als eine zusätzliche Forderung des Leistungsbringers. Ob dem Leistungsbringer diese Aufzahlung - wird manchmal auch als Qualitätszuschlag von Leistungsbringer bezeichnet - überhaupt zusteht, das hängt davon ab, was in den Verträgen mit der jeweiligen Krankenkasse vereinbart wurde. Unterschreiben Sie nichts, was den Anschein hat, dass Ihr Leistungsbringer extra Kasse machen will oder kann.

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